Top Kundenbewertungen für Clavis Bavaria  

Empfehlungen für Mieter und Vermieter in der Covid19-Pandemie (Corona-Krise) *

Bitte wenden Sie sich als Mieter bei Zahlungsschwierigkeiten bezüglich Miete oder Pacht so schnell wie möglich an Ihren Vermieter!
Grundsätzlich besteht für den Mieter weiterhin eine Zahlungsverpflichtung gemäß Mietvertrag in voller Höhe der Kaltmiete und Nebenkostenvorauszahlung auch in der Corona-Krise.
Soweit Corona und darauf beruhende öffentlich-rechtliche Anordnungen zu Verdienstausfällen des Wohnraummieters führen, unterfällt dies der Risikosphäre des Mieters. Die gesetzliche Kündigungsbeschränkung verhindert lediglich, dass er auf Grund von Mietrückständen für die Zeit von April bis Juni 2020 gekündigt werden kann.

Falls Sie direkt von der Corona-Krise betroffen sind und aufgrund von Einnahmeausfällen als Mieter Hilfestellung benötigen, klären Sie bitte zunächst mit dem Arbeitgeber bzw. Jobcenter ab, welche Hilfestellungen möglich sind.
Im Falle des Verlusts des Arbeitsplatzes greift das Arbeitslosengeld, im Falle von Kurzarbeit staatliche Hilfe. Bitte prüfen Sie, ob Ihnen Wohngeld zusteht. Die Regierungen Bund/ Länder geben zusätzlich Soforthilfen für Unternehmer und Selbstständige.
Wenden Sie sich zur Beratung an Ihre Hausbank, welche Hilfen möglich sind.

Erst wenn alle anderen Möglichkeiten (zB. Wohngeld, Antrag auf Arbeitslosengeld I etc.) nachweislich ausgeschöpft sind, und ein Nachweis vorliegt, daß die Unfähigkeit zur Mietzahlung direkt durch die Corona-Krise verursacht ist und keinerlei andere Hilfestellung greift, besteht für den Mieter die Möglichkeit, die Mietzahlung nach Rücksprache mit dem Vermieter zwischen April und Juni ganz oder teilweise stunden zu lassen.
Bitte beachten Sie dabei, daß auch bei Stundung der Miete der Mieter sich im Verzug befindet. Verzugszinsen sind zu zahlen, auch Mahnbescheide oder gerichtliche Schuldtitel etc. können und dürfen weiterhin durch den Vermieter erwirkt werden. Lediglich die Kündigung von Mietverhältnissen wegen Mietschulden in diesem Zeitraum (April-Juni 2020, nachweislich durch Corona-Krise verursacht, keine andere Hilfestellung möglich) - nicht wegen vorher bestandenen Mietrückständen oder aus anderen Gründen - ist derzeit ausgesetzt.
Die ggf. gestundeten Mieten müssen verzinst an den Vermieter in voller Höhe nachbezahlt werden. Es wird empfohlen, mit dem Vermieter eine Stundungsvereinbarung abzuschließen, die auch einen Rückzahlungsplan enthält.
Sollten Mietzahlungen durch den Mieter eigenmächtig reduziert oder eingestellt werden, obwohl keine Nachweise vorliegen, daß ein direkter Zusammenhang mit der Corona-Krise besteht und alle anderen Hilfsmöglichkeiten durch den Mieter ausgeschöpft wurden, besteht für den Mieter weiterhin das Risiko, daß eine Kündigung wegen Mietverzug rechtskräftig auch für Mieten im Zeitraum April-Juni 2020 erfolgen kann.

Sollten Vermieter durch gestundete Mieten ihren Verpflichtungen, insbes. die Zahlung von Annuitäten von Immobiliendarlehen, nicht mehr oder nur mehr teilweise nachkommen können, sollten sich diese schnellstmöglich mit dem betreffenden Finanzierungsinstitut in Verbindung setzen. Im Zuge der Sonderregelungen Corona-Krise gibt es für Verbraucher nun die Möglichkeit, Kreditraten auszusetzen, für Gewerbetreibende bisher leider nicht (Immobilieneigentümer fallen möglicherweise, je nach Größe des Portfolios, in den gewerblichen Bereich). Viele Banken bieten hier für ihre Kunden individuelle Lösungen und Hilfen an, um die Corona-Krise zu überstehen. Daher raten wir zur Kontaktaufnahme mit Ihrer Hausbank.

Für Verbraucher gilt: Für Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, dürfen für maximal 3 Monate (zwischen 1. April und 20. Juni 2020) Zins- und Tilgungsleistungen ausgesetzt werden. Voraussetzung für die Stundung ist, daß der Verbraucher gerade durch die Covid19-Pandemie Einnahmeausfälle hat, die dazu führen, daß die Erbringung von Annuitäten aus dem Darlehensvertrag den angemessenen Lebensuterhalt des Verbrauchers oder von Personen, für deren Unterhalt er verantwortlich ist, gefährden würde.
(*diese Angaben erfolgen ohne Gewähr, wir können keine Garantie bezüglich Gültigkeit oder Rechtssicherheit dieser Informationen geben!)

Wir wünschen Ihnen allen alles Gute, bleiben Sie gesund und kommen Sie so gut wie möglich durch diese Krise!

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