Es bleibt wie bisher, dass Erdtanks, Tanks größer als 10 000 L und Tanks in Wasserschutzgebieten einer Prüfpflicht unterliegen. Lesen Sie mehr hier: http://www.energieverbraucher.de/de/Oeltanks__1892/
Es bleibt wie bisher, dass Erdtanks, Tanks größer als 10 000 L und Tanks in Wasserschutzgebieten einer Prüfpflicht unterliegen. Lesen Sie mehr hier: http://www.energieverbraucher.de/de/Oeltanks__1892/