Provisionsteilung wird zum gesetzlichen Leitbild
2020 soll das neue Gesetz rechtskräftig werden, das im Rahmen des Wohnpakets des Koalitionsausschusses aktuell vereinbart wurde.
Die von Clavis Bavaria Immobilien bisher immer vertretene Ansicht, daß die Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer in den meisten Fällen die richtige und angemessene Lösung ist, wird nun gesetzliches Leitbild!
Damit bleibt die Doppeltätigkeit des Immobilienvermittlers für beide Parteien erhalten, was eine gute Nachricht ist (und bisher auch gesetzlich so vorgesehen war). Der Kern der Neuregelung besteht darin, dass derjenige, der den Immobilienmakler zuerst beauftragt hat, mindestens so viel zahlen muss wie der andere. Zudem soll es aber auch möglich sein, dass der Kauf-Interessent, der einen Suchauftrag erteilt, den Makler alleine bezahlt. Makler, die bisher mit der Innenprovision gearbeitet haben, können das auch weiterhin tun. Eine Abschiebung der Gesamtprovision auf den Käufer ("provisionsfrei für Verkäufer"), wie dies derzeit mehrere teils neugegründete Internetportale mitunter aggressiv im TV bewerben (und versuchen, den Maklern vor Ort Marktanteile zu nehmen), um so mit vermeintlichen Wettbewerbsvorteil mehr Aufträge von Verkäufern zu erhalten, wird verboten.
Die Neuregelung gilt nur bei selbstgenutzten Wohnimmobilien (Einfamilienhaus oder Wohnung), Gewerbeimmobilien sind ausgenommen.
(Quelle: IVD und Clavis Bavaria Immobilien)